Pressemitteilung

Landtagsdebatte zur Weiterentwicklung des Volksbegehrens „Rettet die Bienen“ MdL Susanne Bay: „Gesetz für mehr Artenvielfalt ist fast am Ziel.“

Ein geplantes Gesetz zur Rettung von Bienen und Artenvielfalt nimmt im Parlament weiter Form an: Die grün-schwarze Koalition hat heute im Landtag einen entscheidenden Schritt für mehr Natur- und Umweltschutz in Baden-Württemberg gemacht.

Nach längerer Debatte hatten sich die Landesregierung und der Trägerkreis des Volksbegehrens – von Naturschutzverbänden bis zu Landnutzungsverbänden – zur Weiterentwicklung von „Rettet die Bienen“ verständigt. Jetzt wurde ein entsprechender Gesetzentwurf für mehr biologische Vielfalt in den Landtag eingebracht und dort von den Fraktionen umfassend diskutiert.

„Mit einem Gesetz für mehr Artenvielfalt im eigenen Garten, im öffentlichen Raum und in der Landwirtschaft sind wir auf der Zielgeraden“, sagt die Grüne Abgeordnete Susanne Bay.

„Eine intakte Natur ist uns Grünen ein wichtiges Anliegen. Wir setzen uns deshalb dafür ein, dass es auch in Zukunft genügend Vögel, Bienen und Insekten in unseren Gärten und auf unseren Feldern gibt. Mit dem vorgelegten Gesetzentwurf stärken wir den Arten- und Naturschutz in Baden-Württemberg und setzen bundesweit Standards. Gleichzeitig schaffen wir eine Zukunftsperspektive für die Landwirtschaft.“
Wenn das Gesetz vom Landtag verabschiedet wird, wirkt es sich vielfach aus – zum Beispiel in Form eines Verbots so genannter Schottergärten. „Dafür kämpfen wir Grüne seit langem“, sagt Bay. Als Sprecherin für Bauen und Wohnen ihrer Fraktion hält sie ein solches Verbot für dringend nötig, nicht nur, um Lebensräume für Pflanzen und Tiere zu retten, sondern auch um die Effekte von Wärmeinseln, die die Menschen bei Hitze belasten, zu mindern. Auch die Lichtverschmutzung durch Beleuchtung im Außenbereich soll reduziert werden. Garten- und Parkflächen der öffentlichen Hand sollen künftig insektenfreundlich gepflegt und der Einsatz chemisch-synthetischer Pflanzenschutzmittel in Privatgärten in besonders sensiblen Gebieten untersagt werden.
In ländlichen Räumen soll der Anteil des Ökolandbaus bis 2030 auf 30 bis 40 Prozent anwachsen, auf Landesflächen wird biologischer Anbau vorgezogen. Der Einsatz von Pflanzenschutzmitteln soll auf 40 bis 50 Prozent der Gesamtmenge reduziert werden. Ab 1. Januar 2022 ist der Einsatz aller Pestizide in Naturschutzgebieten verboten – mit Ausnahmeregelungen, beispielsweise für Weinbaulagen mit Trockenmauern.

Seit die Grünen in der Landesregierung sind, stehen Natur- und Artenschutz ganz oben auf der politischen Agenda: Das Land unterstützt mit dem Sonderprogramm Biologische Vielfalt (18 Millionen Euro jährlich) die Artenvielfalt. „Davon hat auch der Landkreis Heilbronn in den vergangenen Jahren schon profitiert“, weiß Susanne Bay. Die biologisch bewirtschafteten Flächen im Land haben sich seither verdoppelt und die Mittel für Naturschutz verdreifacht.

„Auch im Landeshaushalt haben wir die Voraussetzungen für eine erfolgreiche Umsetzung der Eckpunkte geschaffen“, sagt Bay, die für ihre Fraktion auch Mitglied im Finanzausschuss ist. Zusätzlich zu den regulär im Haushalt vorgesehenen Mitteln zur Stärkung des Natur- und Artenschutzes hat die Landesregierung weitere Mittel in Höhe von über 60 Millionen Euro im Doppelhaushalt 2020/2021 bereitgestellt. Geld, das unter anderem dem Ausbau des Biotopverbunds, der Pflege von Streuobstbeständen, der Investitionsförderung in der Landwirtschaft, der Umsetzung des Aktionsplans „Bio aus Baden-Württemberg“, oder umfangreichen Beratungsangeboten in den Bereichen Pflanzenschutz und Ökolandbau zugute kommt.

Hintergrund-Info:
Nach der ersten Beratung wird der Gesetzentwurf zur „Änderung des Naturschutzgesetzes und des Landwirtschafts- und Landeskulturgesetz“ (Drucksache 16/8272) an den Landwirtschafts- und an den Umweltausschuss überwiesen. Die Ausschüsse tagen zu dem Entwurf jeweils am 15. und 16. Juli im Landtag von Baden-Württemberg. Nachdem sich die Ausschüsse damit befasst haben, wird der Gesetzentwurf zur zweiten Lesung an das Parlament überwiesen und soll dort noch vor der Sommerpause verabschiedet werden.

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