Zwei Tage pro Woche war Leonard Schnepf im Landtag in Stuttgart und besuchte die unterschiedlichsten Gremien.

Plenarrede Zweckentfremdungsverbotsgesetzes

Hinter dem Wortmonster (30 Zeichen) verbirgt sich eine sehr sinnvolle Idee: Kommunen mit Wohnraummangel können festlegen, dass diejenigen die eine Wohnung über das Internet an Touristinnen und Touristen vermieten, künftig zur Registrierung verpflichtet werden. Dies hat unsere grün-geführte Koalition am 3. Februar 2021 im Landtag beschlossen.

„Unser Gesetz schafft für die Gemeinden die rechtliche Möglichkeit, dass die Betreiber bei Wohnungsvermietungen zur Auskunft verpflichtet werden können“, sagt unsere zuständige Abgeordnete Susanne Bay.

🔎So soll mehr Transparenz und Klarheit hergestellt werden, beispielsweise wie lange eine Airbnb-Wohnung vermietet wird, in welcher Straße sie liegt und wer ihr Anbieter ist. Solche Vermietungen dürfen dort zukünftig nur 10 Wochen im Jahr erfolgen. Außerdem wurde durch die Gesetzesänderung der Bußgeldrahmen bei Verstößen auf bis zu 100 000 Euro erhöht, wenn keine Genehmigung zur Vermietung eingeholt wurde.

🏢Bisher war es so, dass die Städte und Gemeinden keinen Überblick darüber hatten, wenn Wohnungen als dauerhafte, günstige Pensionen genutzt wurden. „Das ist natürlich nicht sinnvoll. Denn dadurch stehen weniger Wohnungen in angespannten Wohnungsmärkten zur Verfügung“, sagt Bay.

Wir Grüne wollen, dass Wohnungen für das genutzt werden, wofür sie eigentlich gedacht sind: den Menschen ein dauerhaftes Zuhause zu bieten. Dafür ist es notwendig, dass Städte wissen, welche Wohnungen legal für betriebliche Zwecke vermietet werden.

Bay: „Eine Auskunftspflicht für Onlineplattformen ist auch für Betreiberinnen und Betreiber von digitalen Vermittlungsplattformen wichtig, um mehr Transparenz und Rechtsicherheit zu schaffen. Denn nur so können diejenigen ausfindig gemacht werden, die illegal Ferienwohnungen auf Onlineplattformen anbieten.”

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