Mietpreisbremse und Grundstücksfonds

Mietpreisbremse und Hilfe für Kommunen beim Grundstückserwerb

Susanne Bay (MdL): „Diese Neuerungen sind wichtige Schritte für mehr bezahlbaren Wohnraum“

Am 4. Juni treten zwei wichtige Neuerungen im Bereich Bauen und Wohnen in Kraft, für die sich die Heilbronner Landtagsabgeordnete Susanne Bay besonders eingesetzt hat. Zum einen hat das Land jetzt wieder Rechtssicherheit geschaffen für eine Mietpreisbremse in 89 Städten und Gemeinden, darunter Heilbronn: „Das verhindert drastische Preissteigerungen“, sagt Susanne Bay, für ihre Fraktion Sprecherin für Bauen und Wohnen im Landtag. „Die Mietpreisbremse betrifft Neuvertragsmieten. Diese dürfen in den Kommunen der so genannten Gebietskulisse die ortsübliche Vergleichsmiete um höchstens zehn Prozent übersteigen“, erklärt Bay. Damit blieben Wohnungen bezahlbar, die ansonsten unerschwinglich teuer werden könnten. „Endlich haben wir wieder eine rechtssichere Handhabe für Mieterinnen und Mieter, aber auch auf Seiten der Vermieterinnen und Vermieter“, kommentiert Bay die ab sofort wirksame Verordnung.

Eine weitere, bundesweit einmalige Neuerung hat Baden-Württemberg mit dem so genannten Grundstücksfonds auf den Weg gebracht: 100 Millionen Euro Startkapital stehen in dem Fonds für finanzschwächere Kommunen bereit, um diese in einer aktiven und nachhaltigen Bodenpolitik zu unterstützen, die den Bau von preisgünstigem Wohnraum ermöglicht. Susanne Bay erklärt: „Es darf nicht länger von der Haushaltslage der Gemeinden abhängen, ob sie bezahlbaren, insbesondere geförderten Wohnraum schaffen können. Hier setzt der Grundstücksfonds an. Er ermöglicht es Kommunen, auf ihrer Gemarkung Grundstücke (zwischen-)zu erwerben um sie für eine zeitnahe, gemeinwohlorientierte Wohnbebauung zu sichern.“ Wer Geld aus dem Fonds beantrage, müsse unter anderem nachweisen, dass auf den – bebauten oder unbebauten – Grundstücken flächensparend gebaut werde und preisgünstiger Wohnraum entstehe. Innerhalb von fünf Jahren können die Gemeinden den vom Land zwischenfinanzierten Grund kaufen oder ihn, zum Beispiel im Erbbaurecht, Dritten überlassen. Der Grundstücksfonds ist Bestandteil der Wohnraumoffensive des Landes. Er wird im Auftrag des Landes verwaltet von der Landsiedlung Baden-Württemberg GmbH.

Gebietskulisse der Mietpreisbremse unter: https://wm.baden-wuerttemberg.de/fileadmin/redaktion/m-wm/intern/Dateien_Downloads/Bauen/Wohnungsbau/PM_161_Anhang_Gebietskulisse.pdf

Weitere Informationen zur Mietpreisbremse unter: https://wm.baden-wuerttemberg.de/de/bauen/wohnungsbau/mietpreisbremse/

Informationen zum Grundstücksfonds unter: https://wm.baden-wuerttemberg.de/de/bauen/wohnraumoffensive-baden-wuerttemberg/grundstuecksfonds-kommunale-bodenpolitik-ermoeglichen/

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