MdL Susanne Bay: „So wird gemeinschaftliche Auto-Nutzung attraktiver“ |
Nachdem der Bund mit dem Carsharing-Gesetz eine Sondernutzung im öffentlichen Straßenraum an Bundesstraßen zugelassen hat, wird in Baden-Württemberg nun auch an Landes-, Kreis- und Gemeindestraßen das Parken von Carsharing-Fahrzeugen möglich. Mit der Neuauflage des Straßengesetzes in Baden-Württemberg, das an diesem Freitag in Kraft getreten ist, haben die Kommunen und Landkreise mehr Handlungsspielraum.
Die Heilbronner Abgeordnete Susanne Bay begrüßt diese Änderung: „Carsharing hat nun endlich eine Chance, in der Breite zu wirken. Mit attraktiven Stellplätzen im öffentlichen Raum sind die Fahrzeuge leichter sichtbar und erreichbar und werden dadurch mehr genutzt. Selbst in besonders belebten Kommunen oder Großstädten ist es dann nicht mehr so schwierig, das Carsharing-Fahrzeug am Ende einer Fahrt rechtssicher zu parken.“
Der Vorteil für die Nutzerinnen und Nutzer liegt auf der Hand. Kommunen und Anbieter können sich über den Wegfall von bürokratischen Hürden freuen. Bay: „Wenn wir reservierte öffentliche Flächen für das Carsharing in unmittelbarer Nähe zu Bus- oder Bahnhaltestellen schaffen, erleichtert das die Vernetzung mit anderen Verkehrsträgern und schließt so eine Lücke im Umweltverbund. Das ist eine gute Grundlage, um den fahrenden wie auch ruhenden Verkehr in Heilbronn und auch in benachbarten Städten weiter zu reduzieren. Gleichzeitig werden wir damit den individuellen Bedürfnissen unserer Bürgerinnen und Bürger gerecht.“
Hintergrund:
Der Landtag von Baden-Württemberg hat am 30. Januar 2019 bei seiner zweiten Lesung zum „Gesetz zur Änderung des Straßengesetzes für Baden-Württemberg“ eine Vereinfachung für Carsharing beschlossen. Die Ergänzungen im Straßengesetz Baden-Württembergs treten am Freitag, den 15. Februar 2019 in Kraft. Das Gesetz regelt nun zusätzlich zu den bisherigen Bestimmungen sowohl die Baulast beim Bau von Radschnellverbindungen als auch die Erteilung von Sondernutzungserlaubnissen für Carsharing. Carsharing leistet einen wichtigen Beitrag für eine nachhaltige Mobilität. Ein Carsharing-Auto kann bis zu 20 private Autos ersetzen. Entsprechend kann ein Carsharing-Auto den öffentlichen Straßenraum von acht bis zwölf parkenden Autos entlasten.
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