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Das Förderprogramm “Wohnungsbau BW 2017” (Bauen & Wohnen 2)

In der Politik ist es wie im Alltag: Ohne Geld geht nichts. Das Thema Bauen und Wohnen ist da keine Ausnahme. Seit der Föderalismusreform 2006 tragen die Länder die alleinige Verantwortlichkeit für die soziale Wohnraumförderung. Das Förderprogramm des Landes „Wohnungsbau BW 2017“ ist daher das zentrale Instrument, um den Wohnbau zu fördern und die richtigen Prioritäten dafür zu setzen.

Mit 250 Mio. € hat das Programm die höchste Fördersumme innerhalb eines Haushaltsjahres in der Geschichte des Landes Baden-Württemberg. Das allein belegt schon, wie wichtig die grün-schwarze Koalition das Thema nimmt. Der Schwerpunkt des Programms liegt mit über 180 Mio. € auf der sozialen Mietwohnraumförderung. Daneben beinhaltet  es aber auch Förderung für den Bau und Erwerb selbst genutzten Wohneigentums, vor allem für Familien mit Kindern, Modernisierungsförderung für Wohneigentümergemeinschaften und die Förderung des Erwerbs von Anteilen an einer Baugenossenschaft. Insgesamt sollen mit dem Programm in diesem Jahr 11.000 Wohneinheiten gefördert werden. Die Landesregierung hat das Programm in den folgenden Punkten neu aufgestellt:

  • „Wohnungsbau BW 2017“ führt das Landeswohnraumförderprogramm (LWoFPr) mit dem Landesprogramm Wohnraum für Flüchtlinge (WoFlü) zusammen. Das Programm WoFlü wurde im Frühjahr 2015 aufgelegt, um die Gemeinden bei der Unterbringung der steigenden Zahl von Geflüchteten tatkräftig zu unterstützen. Die Zusammenlegung im Staatshaushalt für 2017 erhöht die Flexibilität der Antragsteller, sondern sendet auch ein wichtiges Signal, dass wir einzelne Gruppen in unserer Gesellschaft nicht gegeneinander ausspielen. Wir machen keine Wohnungspolitik nur für Flüchtlinge, wir machen keine Wohnraumpolitik nur für die, die schon immer da waren – wir machen Wohnraumpolitik für Menschen. Dazu gehört auch, dass wir für Haushalte mit besonderen Schwierigkeiten bei der Wohnraumversorgung besondere Fördermittel bereitgestellt haben.
  • Das Programm ist jetzt finanziell noch interessanter für Investor*innen. Dafür hat die Landesregierung ein neues Förderinstrument installiert. Das klassische Instrument des zinsverbilligten Darlehens ist in der gegenwärtigen Niedrigzinsphase nicht mehr so attraktiv wie zuvor. Alternativ dazu ermöglichen wir daher die Förderung mit einem Zuschuss anstelle des Darlehens. Sowohl öffentliche Akteur*innen wie Kommunen und Landkreise als auch private Investor*innen können die Förderung erhalten.
  • Geförderte Wohnungen können jetzt länger sozialer Mietwohnraum Bisher gehen die Wohnungen spätestens nach 25 Jahren auf den freien Markt zurück. Mit den neuen Regelungen ist auch eine 30-jährige Bindung möglich. Dafür werden entsprechend erhöhte Fördersätze ausbezahlt, was  Neubindungen mit dieser Dauer zu einer attraktiven Option macht.
  • Schließlich geht es aber vor allem um die Frage, wem ein solches Wohnraumprogramm nützt. In Baden-Württemberg sind die Mieten hoch. Selbst Familien mit mittlerem Einkommen haben oft Schwierigkeiten, eine bezahlbare Wohnung zu finden. Wir wollen daher, dass möglichst viele Menschen von der Förderung profitieren können. Deshalb haben wir die Einkommensgrenzen für den Bezug einer geförderten Mietwohnung wie auch für die Förderung von Eigenheimen um rund  zehn Prozent angehoben. Ebenso schaffen wir die lokalen Beschränkungen für die soziale Mietwohnungsförderung ab und ermöglichen damit erstmals die Förderung im gesamten Land – denn der Mangel an bezahlbarem Wohnraum beschränkt sich nicht nur auf die Ballungsräume.

Wer sich im Detail für die Förderung interessiert, kann die „Blaue Broschüre“ des Wirtschaftsministeriums hier online einsehen:

http://www.landtag-bw.de/files/live/sites/LTBW/files/dokumente/WP16/Drucksachen/1000/16_1365_D.pdf.

Finanzierung und Förderung sind wichtig, aber nicht alles lässt sich mit Geld regeln. Damit überhaupt gebaut werden kann, muss es ausreichend geeignete Flächen geben. Wie wir ein ausreichendes Angebot an Bauflächen gewährleisten wollen, werde ich im nächsten Beitrag darlegen.

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