Susanne Bay: „Kleine und mittlere Banken stützen regionale Wirtschaft und müssen kontrolliert werden – aber mit Augenmaß“
Sparkassen und Genossenschaftsbanken verfügen auch zehn Jahre nach der Finanzkrise über das dichteste Filialnetz aller Banken. Dies ist ein positives Ergebnis aus der Antwort des Finanzministeriums auf einen Antrag der Grünen hin. Dass die Niedrigzinsphase die Spar- und Genossenschaftsbanken gerade wegen ihrer vergleichsweise hohen Kundeneinlagen hart treffe, ist eine andere Erkenntnis. Bankkunden spüren die Folgen, wenn Banken Gebühren erhöhen oder personell umstrukturieren, um rückläufige Erträge aus dem Zinsgeschäft auszugleichen. Eine maßvolle Konsolidierung der Filialstrukturen ist angesichts des geänderten Kundenverhaltens nachvollziehbar. In der momentanen Niedrigzins-Phase und angesichts gewachsenen Regulierungsaufwands stehen die Banken aber unter zusätzlichem Druck und schließen Filialen um Kosten zu sparen. „Die kleinen und mittleren Banken mit ihren bewährten dezentralen Strukturen sind uns als Partner für Privatkundinnen und -kunden, aber auch für viele kleine und mittelständische Firmen in der Region wichtig. Sie sind das Rückgrat unseres Mittelstands“, sagt die Heilbronner Abgeordnete und Mitglied im Finanzausschuss, Susanne Bay. „Uns Grünen liegt sehr daran, die kleinen und mittleren Banken zu erhalten und Regulierung nach Größe und Risiken zu gewichten, statt unsere bewährten Geldinstitute bei der Regulierung der Finanzmärkte zu überfordern. Es muss Unterschiede geben zwischen der Hausbank vor Ort und internationalen Großbanken.“ Auch wenn das Thema aktuell nicht im Fokus des öffentlichen Interesses stehe, müsse die Politik wachsam bleiben und dürfe die Regulierungsmechanismen nicht aus dem Auge verlieren, so Bay. Wichtig sei, die Bankenregulierung in wirtschaftlich stabilen Zeiten so aufzustellen, dass eine Finanzkrise wie 2008 nach der Lehman-Pleite nicht wieder vorkommen und dabei unbedingt zu differenzieren, wie viel Regulierung bei den einzelnen Geschäftsmodellen nötig ist.
Deshalb hat Bays Fraktion in diesem Sommer die Landesregierung zur Lage der kleinen Banken bis zu drei Milliarden Euro Bilanzsumme und der mittleren Banken mit bis zu 20 Milliarden Euro Bilanzsumme befragt.
„Relativ unbeschadet“ seien die kleinen und mittleren Institute aus der Krise gekommen, weil sie mit ihrer Kernkompetenz, dem Privat- und Firmenkundengeschäft, vergleichsweise risikoarm unterwegs seien, konstatiert Finanzministerin Edith Sitzmann: „Letztlich waren es die Sparkassen und Genossenschaftsbanken, die eine Kreditklemme in der Finanzkrise verhindert haben“, folgert sie aus Zahlenmaterial aus der Bundesbankstatistik, das der Sparkassenverband zur Verfügung stellte. Sowohl Firmen- als auch Privatkunden hätten damals ihre Einlagen erhöht. „Das zeugt von vertrauensvollen Kundenbeziehungen, unter anderem aufgrund der gewährten Sicherheit durch die Institute“, findet Susanne Bay: „weil dieses System unsere regionale Wirtschaft weiterhin stützt, müssen wir uns für Vereinfachungen in der Bankenregulierung einsetzen.“
Dieses Ziel verfolgt die Landesregierung in der Bankenregulierung und hat, wie aus der Antwort des Ministeriums hervorgeht, einen Umdenkprozess im Bund mit herbeigeführt. Statt – wie von der EU-Kommission geplant – einheitlicher Regelungen für alle Banken forderte sie eine Differenzierung der Bankenregulierung nach der Höhe der Bilanzsumme. Für kleinere Banken sollen unangemessene Anforderungen ganz wegfallen, für mittlere Banken sind Erleichterungen vorgesehen. Lediglich für Großbanken sollen alle Regeln uneingeschränkt gelten. „So wichtig Neuregelungen zur Regulierung der Finanzmärkte sind, sie dürfen die kleinen und mittleren Banken nicht über Gebühr belasten“, unterstützt Susanne Bay diese Unterscheidung. Es gehe nicht an, dass die kleineren Institute bei der Ermittlung ihres Eigenkapitalbedarfs auf einen Standardansatz festgelegt seien, während große Banken diesen kleinrechnen könnten. Auch hohe Anforderungen an die Melde- und Dokumentationspflichten stellen für kleine und mittlere Banken eine übermäßige Belastung dar. Gerade hier hat Baden-Württemberg mit dafür gesorgt, dass kleine Banken im Entwurf der EU-Kommission nur noch einmal jährlich statt quartalsweise Meldungen zur Eigenkapitaldecke abgeben müssen. „Das zeigt, dass sich die Landesregierung unter Federführung der Finanzministerin Edith Sitzmann und mit tatkräftiger Unterstützung der Grünen im Landtag engagiert und erfolgreich für die Belange der kleinen und mittleren Banken in Baden-Württemberg einsetzt“, so Susanne Bay.
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