Die Mietpreisbremse bezieht sich auf Neuvermietungen. In 89 Kommunen mit angespanntem Wohnungsmarkt (sogenannte „Gebietskulisse“) darf die Miete zu Beginn des Mietverhältnisses die ortsübliche Vergleichsmiete höchstens um 10 % übersteigen. Davon…
Die Mietpreisbremse bezieht sich auf Neuvermietungen. In 89 Kommunen mit angespanntem Wohnungsmarkt (sogenannte „Gebietskulisse“) darf die Miete zu Beginn des Mietverhältnisses die ortsübliche Vergleichsmiete höchstens um 10 % übersteigen. Davon…
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