Hohe Fahrgastzahlen bei Bottwartalbahn und Zabergäubahn prognostiziert
Susanne Bay: „Gute Chancen für Reaktivierung stillgelegter Bahnstrecken“
Das Ergebnis der landesweiten Potenzialanalyse, welche stillgelegten Bahngleise in Baden-Württemberg reaktiviert werden könnten, fällt überraschend eindeutig aus für die Bottwartalbahn zwischen Heilbronn und Marbach. Die Strecke landete bei der Analyse, welche von 42 untersuchten Bahnstrecken im Land erfolgreich reaktiviert werden könnten, auf Rang 2. „Der Bottwartalbahn-Strecke wird ein sehr hohes Nachfragepotenzial bescheinigt, damit bestehen gute Chancen auf weitreichende Förderungen“, freut sich die Heilbronner Landtagsabgeordnete Susanne Bay (Grüne). Baden-Württemberg hat sich das Ziel gesetzt den öffentlichen Nahverkehr bis 2030 zu verdoppeln. MdL Bay: „Ein wichtiger Beitrag dazu ist die Reaktivierung stillgelegter Bahnstrecken. Es ist gut, dass das Verkehrsministerium untersucht hat, wie viele Menschen das Bahnangebot nutzen könnten und nun ein Ranking nach dem Fahrgastpotenzial vorliegt.“ Insgesamt 42 Strecken in Baden-Württemberg wurden dabei hinsichtlich ihres Fahrgastpotenzials untersucht.
Ermutigend sei das Signal auch für die Zabergäubahn zwischen Lauffen (Neckar) und Zaberfeld mit einem immerhin hohen Nachfragepotenzial (750 bis 1500 Fahrgäste pro Schultag). „Jetzt sind die Kommunen und Landkreise gefragt, die Chance zu nutzen und für eine Reaktivierungsoffensive an einem Strang zu ziehen, damit nicht andere Projekte vorrangig zum Zug kommen“, so Bay. Das Land unterstütze die Reaktivierung von Bahnstrecken durch die Finanzierung von Machbarkeitsstudien und Investitionskosten sowie die komplette oder anteilige Finanzierung des laufenden Bahnbetriebs. Für Strecken mit hohem Nachfragepotenzial wie der Bottwartalbahn seien die Fördermöglichkeiten einmalig günstig: Werde ein Reaktivierungsvorhaben realisiert, fördere der Bund die Investitionskosten mit bis zu 90 Prozent und übernehme 10 Prozent der Planungskosten, das Land erkläre sich bereit, die kompletten Betriebskosten – den so genannten jährlichen Abmangel – zu übernehmen.
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