250 Millionen Euro in 2017 für mehr Wohnraum in Baden-Württemberg – Susanne Bay (MdL) freut sich über so viel Förderung wie noch nie
Die grün-schwarze Landesregierung steht zu Ihrer Zusage, den Wohnungsbau in Baden-Württemberg massiv zu fördern. Insgesamt stehen in diesem Jahr 250 Millionen Euro Bundes- und Landesmittel für das Gesamtprogramm im Land zur Verfügung. Der Anteil der Landesmittel an dieser Summe ist um 12 Millionen Euro auf 53 Millionen Euro gestiegen. Das neue Landeswohnraumförderprogramm stärkt den sozialen Wohnungsbau, ohne dass gesellschaftliche Gruppen gegeneinander ausgespielt werden. „Unsere Wohnraumförderung kommt sozial Schwachen und Flüchtlingen ebenso zugute wie einkommensschwachen Familien“, erklärt die Heilbronner Abgeordnete Susanne Bay, wohnungsbaupolitische Sprecherin der Grünen im Landtag, „der größte Teil der Fördergelder fließt in den sozialen Mietwohnungsbau, dafür haben wir Grüne im Landtag gesorgt.“
Die grün-schwarze Koalition setzt also Prioritäten: Von insgesamt 250 Millionen Euro Wohnraumförderung fließen mehr als 180 Millionen Euro in den sozialen Mietwohnungsbau, auch das eine Rekordsumme. „Wir erhöhen aber nicht nur die Mittel, sondern gestalten auch die Rahmenbedingungen attraktiv“, betont Bay. Zum Beispiel kann die Zinsverbilligung nun als klar kalkulierbarer voller Zuschuss zu Projektbeginn ausbezahlt werden. Eine Verlängerung der Belegungsbindung im sozialen Mietwohnungsbau auf 30 Jahre ist möglich. Das bedeutet neben mehr Planungssicherheit für die Bauwirtschaft auch langfristig mehr gesicherten sozialen Wohnraum im Land.
Neu in der Landeswohnraumförderung ist die Ausweitung auf das ganze Land: Ob Ballungszentrum, Stadt oder ländlicher Raum – die Fördergelder können ab 1. April 2017 für alle Landesteile beantragt werden. „Die Landesregierung hat ihre Hausaufgaben gemacht“, sagt MdL Bay. „Nun ist die Bauwirtschaft gefragt, mit der finanziellen Unterstützung durch das Land zügig Wohnraum zu bauen.“ Auch die Grünen im Landtag bleiben dran. Wir wollen erreichen, dass noch in diesem Jahr das Landeswohnraumfördergesetz überarbeitet wird. So seien etwa mit Blick auf die besonderen Bedürfnisse Alleinerziehender, Menschen mit Behinderung, Familien und Senioren Änderungen am Gesetz notwendig, sagt Susanne Bay. Die Vorgaben für Wohnungen müssen an die Lebenswirklichkeit dieser gesellschaftlichen Gruppen angepasst werden, das betrifft unter anderem die Wohnungsgröße und die Anzahl der Räume. MdL Bay: „Wir Grüne setzen uns nicht nur für Quantität, sondern auch für Qualität im sozialen Mietwohnungsbau ein.“
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