Jedes Haus muss auf einem Grundstück stehen. Gerade in den Ballungsräumen ist das Bauland aber knapp. Ich möchte daher der Frage nachgehen, was die Politik tun kann, damit mehr Bauflächen für den Wohnungsbau zur Verfügung stehen – sowohl, was wir auf Landesebene direkt tun können, als auch, welche Prozesse in den Kommunen und im Bund wir begleiten oder unterstützen können.
Das Land selbst hat drei Möglichkeiten, das Flächenangebot zu verbessern.
- Erstens kann es selbst Flächen zur Verfügung stellen. Die grün-geführten Landesregierungen aus dieser und der letzten Legislaturperiode haben daher eine Aufstellung der in Frage kommenden Landesflächen vorgenommen und geben die Flächen, die das Land nicht selbst benötigt, verbilligt für den sozialen Wohnungsbau ab.
- Zweitens kann das Land mittels seiner Förderprogramme steuern, wie gebaut wird. Wir haben daher im Förderprogramm Wohnungsbau BW 2017 (hier gibt es mehr Infos zum Programm) auch eine Förderung für Änderungs- und Erweiterungsmaßnahmen eingeschlossen: Wer zum Beispiel ein Dachgeschoss ausbaut oder ein weiteres Stockwerk auf ein Gebäude setzt, braucht keine zusätzlichen Flächen, schafft aber mehr Wohnraum. Ähnlich wirken die Fördermittel des Landes für die Konversion innerstädtischer Brachflächen. Große ehemalige Bahn-, Industrie- und Militärflächen können so für Wohnen und Gewerbe umgenutzt werden.
- Schließlich hat die grün-schwarze Landesregierung dieses Jahr noch den Flächentausch vereinfacht: Kommunen können jetzt im Flächennutzungsplan ausgewiesene, aber ungeeignete Flächen einfacher gegen wohnbaugeeignete Flächen tauschen.
Das Land kann hier aber nur einen Rahmen vorgeben und gewisse Anreize setzen. Die Umsetzung der gegebenen Möglichkeiten hängt maßgeblich von den Kommunen ab. Diese wollen wir bestmöglich dabei unterstützen, etwa, indem wir sie ermutigen, ihre Flächen genau zu erfassen, um festzustellen, wo noch Leerstände sind. Die Erfahrung zeigt: Das Potenzial ist fast immer größer als ursprünglich gedacht und gerade innerstädtische Baulücken können so geschlossen werden. Andererseits bestärken wir kommunale Entscheider*innen darin, vertikale Stadtentwicklung zu fördern und ihre Baugenehmigungen und -vorschriften für höhere Gebäude und Aufstockungen bestehender Gebäude zu öffnen. Dabei müssen sie einen Kompromiss mit den bereits ansässigen Bewohner*innen finden.
Der Bund schließlich hat es in der Hand, über eine Reform der Grundsteuer die richtigen Anreize zu setzen. Bisher richtet sich die Grundsteuer ausschließlich nach dem Wert eines Grundstücks sowie der darauf stehenden Gebäude. Leere Grundstücke werden daher sehr niedrig besteuert. Das macht es weniger attraktiv, sie zu bebauen, so dass in Zeiten steigender Immobilienpreise die Grundstücke stattdessen unbebaut als Spekulationsobjekte zurückgehalten werden. Wir setzen uns dafür ein, dass die Reform der Grundsteuer den Kommunen die Möglichkeit gibt, direkt Anreize zur Entwicklung ihrer Ortskerne zu geben.
Zum Abschluss: Aufmerksamen Leser*innen wird nicht entgangen sein, dass die besprochenen Maßnahmen vorrangig auf die Innenentwicklung der Kommunen abzielen. Natürlich könnten die Kommunen auch einfach neue Baugebiete an ihren Rändern ausweisen. Warum ein solches Vorgehen aber einige Probleme nicht lösen kann, dafür aber zahlreiche andere schafft, wird daher das Thema für den nächsten Teil dieser Serie sein.
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