Brief an das Wirtschaftsministerium

Soforthilfe-Corona: Kein Einsatz von privaten Mitteln

Die Corona – Soforthilfen sollen die konjunkturellen Auswirkungen der Pandemie abfedern. Bei den Wirtschaftshilfen müssen nötige Anpassungen schnell adressiert und umgesetzt werden. In diesem Zug richtete sich der Fraktionsvorsitzende der Grünen im Landtag Baden-Württemberg Andreas Schwarz gemeinsam mit seiner Stellvertreterin Andrea Lindlohr mit diesem Brief an Wirtschaftsministerin Dr. Nicole Hoffmeister-Kraut:



Sehr geehrte Frau Ministerin,

insbesondere Solo-Selbständige und Angehörige der Freien Berufe geraten durch Quarantäne-Maßnahmen und Auftragsausfälle in Folge der Coronavirus-Pandemie zunehmend in Liquiditätsengpässe und in der Folge in existenzbedrohliche wirtschaftliche Lagen. Diesen Unternehmerinnen und Unternehmern müssen wir rasch und unbürokratisch helfen, auch mit Direktzuschüssen im Rahmen des Programms „Soforthilfe-Corona“.

Für die schnelle Ausarbeitung und Umsetzung des Soforthilfeprogramms durch Ihr Haus möchten wir uns daher an dieser Stelle noch einmal herzlich bedanken. Für unsere Soloselbständigen, Kleinst- und kleinen Unternehmen sowie Angehörigen der Freien Berufe ist das Programm von grundlegender Bedeutung, damit sie die wirtschaftlichen Folgen der Corona-Krise stemmen können.

Wie wir jetzt auf der Website des Wirtschaftsministeriums lesen müssen, ist vor Beantragung der Soforthilfe-Corona verfügbares liquides Privatvermögen einzusetzen.

Aus unserer Sicht sollte die Vorgabe zum Einsatz von vorhandenen liquiden Mitteln vor Inanspruchnahme der Soforthilfe in der Richtlinie grundsätzlich auf die sinnvollen Fälle eingeschränkt werden. Darüber hinaus bitten wir dringend um Aufklärung bezüglich der Auslegung der Vorschrift in der Richtlinie. Eine derartige scharfe Vorgabe wie auf Ihrer Website können wir in der Richtlinie zur Soforthilfe-Corona explizit nicht finden. Diese, über den Wortlaut der Fußnote 2 in Ziff. 4 der Richtlinie hinausgehende, restriktive Anwendung führt – neben dem grundsätzlichen Unverständnis bei den Unternehmerinnen und Unternehmern und Angehörigen der Freien Berufe – zu einer hohen Verunsicherung.

Uns erreichen zunehmend Fragen mit der Bitte um Klarstellung: Was umfasst “vorhandene liquide Mittel“ im Sinne der Richtlinie? Ist überhaupt und wenn ja in welchem Umfang liquides Privatvermögen einzusetzen und zu verausgaben? Was sind Mittel in angemessener Höhe für einen durchschnittlichen Lebensunterhalt?

Damit die Förderung von unseren Unternehmen wirklich schnell und unbürokratisch in Anspruch genommen werden kann, bitten wir Sie, hinsichtlich der Regelung zum Einsatz des Privatvermögens schnell Klarheit zu schaffen. Wir dürfen die Unternehmerinnen und Unternehmer in der für sie ohnehin schon angespannten Lage nicht mit der Auslegung von Förderbedingungen allein lassen!

Insbesondere der Einsatz von privatem Vermögen trifft viele Unternehmerinnen und Unternehmer doppelt – nicht nur ihre wirtschaftliche Existenz ist durch die Corona-Krise bedroht, sondern auch ihr privates liquides Vermögen wird so zunehmend angegriffen. Daher möchten wir Sie dringend bitten den Einsatz von Privatvermögen kritisch zu überprüfen. Sollte dies aus Ihrer Sicht nicht möglich sein, muss aus unserer Sicht ein Freibetrag eingeführt werden, bis zu dem privates liquides Vermögen nicht berücksichtigt wird.

Mit freundlichen Grüßen

Andreas Schwarz MdL
Fraktionsvorsitzende

Andrea Lindlohr MdL
Stv. Fraktionsvorsitzender

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