Menschen mit Handicap in Zeiten von Corona
Nützliche Info in digitaler Sprechstunde mit Stephanie Aeffner (Landesbehindertenbeauftragte) und Susanne Bay (MdL)
Menschen mit Behinderungen trifft Corona in noch ganz anderer Weise als andere Teile der Bevölkerung. Zu bisher schon alltäglichen Schwierigkeiten kommen weitere gravierende Probleme, z.B. Einschränkungen bei Pflegediensten.
Um Fragen zu beantworten und die eine oder andere Sorge zu nehmen, lud die Grüne Heilbronner Landtagsabgeordnete Susanne Bay jetzt zu einer digitalen Sprechstunde mit der Landesbehindertenbeauftragten Stephanie Aeffner ein – Schriftdolmetscher inklusive.
Alle Teilnehmer*innen an der Diskussionsrunde, die sich im von Bays Büro eingerichteten Chatraum trafen, gehören zu Personengruppen, die ein höheres Risiko für einen schweren Verlauf einer COVID-19-Erkrankung haben oder sind mit ihnen verbunden. Wie ernst für sie die Schutz- und Sicherheitsmaßnahmen sind, wurde in vielen Beiträgen deutlich, etwa in Bezug auf die Maskenpflicht. Hörgeschädigte verwiesen hier auf die Problematik, dass sie in der Kommunikation auf das Mundablesen angewiesen sind und deshalb ein/e Gesprächspartner*in schwierig eine Maske tragen kann. Einen Hinweis auf Masken mit Sichtfenster nahm die Behindertenbeauftragte daher gerne auf – und auch den Einwand, die Verwaltungsvorschrift sei für manche unklar.
Augenfällig wird für alle, die die visuelle Berichterstattung verfolgen, wie wichtig Gebärdendolmetscher*innen sind. Sie kämpfe schon lange dafür, dass diese in Nachrichten- uns Informationssendungen selbstverständlich werden, erklärte Aeffner: „Nur so können die Medien ihren allgemeinen Informationsauftrag erfüllen. Corona hat da gewirkt.“
Wirkung zeigt das Virus auch, wo schwerbehinderte Menschen an ihrem Arbeitsplatz betroffen sind. Dürfen sie im Homeoffice arbeiten oder in Unterstunden gebucht werden? Hier hatte Aeffner eindeutige Antworten: „Niemand mit Schwerbehinderung aus Risikogruppen darf dazu verpflichtet werden – wenn jemand dies freiwillig macht, spricht nichts dagegen“, erklärte sie. Da, wo Schwerbehinderte gerade nicht arbeiten können – zum Beispiel die Erzieherin, die zur Risikogruppe gehört – sei es möglich, in Absprache mit dem Arbeitgeber einen Antrag auf Arbeitsverbot beim zuständigen Gesundheitsamt zu stellen. Wenn das Gesundheitsamt ein Tätigkeitsverbot ausspricht, kann der Verdienstausfall nach dem Infektionsschutzgesetz beantragt bzw. erstattet werden. Auch das Integrationsamt bzw. die örtlichen Integrationsfachdienste können Menschen mit Schwerbehinderung beraten, wenn es um die behinderungsbedingte Gestaltung des Arbeitsplatzes geht.
Bei Fragen aus Familien, die Kinder mit Handicap betreuen, differenzierte Aeffner: So genannte Soziale Bildungs- und Betreuungszentren (SBBZ), die Schulabschlüsse anbieten, öffnen wie andere Schulen auch, wieder am 4. Mai für Abschlussklassen.
„Viele wichtige Detailfragen konnten in dem Chat geklärt werden“, zog Susanne Bay als Moderatorin der Veranstaltung ihr Fazit: „Für unseren gesellschaftlichen Zusammenhalt ist es immer wichtig, dass wir niemanden aus dem Blick verlieren – das gilt erst recht in Krisenzeiten.“
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