Die Senkung der Grunderwerbsteuer wurde jüngst im Landtag von Baden-Württemberg diskutiert. Grund dafür: Ein Gesetzentwurf der AfD und ein Antrag der FDP/DVP Fraktion zu diesem Thema. Beide haben sich vorgenommen, junge Familien unterstützen zu wollen. Landtagsabgeordnete Susanne Bay (Grüne) stellt dazu jedoch fest: “Beide Vorschläge sind dafür ungeeignet.”
Die FDP will einen Freibetrag von 500.00 Euro, für den natürliche Personen keine Grunderwerbsteuer zahlen müssen. Eine junge Familie ist für die FDP somit, wer Immobilien kauft. Denn von diesem Vorschlag profitieren kinderlose Alleinstehende, die sich eine Zweit- oder gar Drittwohnung kaufen, ebenso, wie eben junge Familien, die erstmals eine Wohnung kaufen möchten. Geht es nach dem Willen der FDP sollen die Steuerausfälle der Kommunen allein das Land ersetzen. Ein Haushaltsloch wäre die Folge. Wir Grüne sind der Meinung: Zur Verantwortung gegenüber unseren Kindern und jungen Familien gehört es auch, dass wir nachhaltig wirtschaften. Aus diesem Grund wir es eine Senkung der Grunderwerbsteuer auf dieser Basis mit Grün-Schwarz nicht geben.
Der Gesetzentwurf der AfD sieht umso größere Steuernachlässe vor, je mehr Personen im Haushalt leben. Verpflichtend für solch einen Steuernachlass ist allerdings, dass ein verheiratetes Ehepaar den Haushalt bildet. Es müssen demnach gar keine Kinder dabei sein, um von der verringerten Steuer profitieren zu können. So würde von dem Gesetzesentwurf der AfD ein kinderloses Doppelverdiener-Ehepaar profitieren. Unverheiratete Eltern oder Alleinerziehende und deren Kinder sind dagegen nach Ansicht der AfD nicht förderwürdig. Dabei lebt ein Viertel aller Kinder in Baden-Württemberg in diese Familien. Außerdem stärkt die grün-geführte Landesregierung im Verbund mit den Kommunen mit den Mehreinnahmen aus der Grunderwerbsteuer die Kleinkindbetreuung. Mit ihrem Gesetzentwurf ohne Gegenfinanzierung zerschlägt die AfD diesen Pakt.
Bay weiter: “Wichtig für die Versorgung mit Wohnraum ist für uns Grüne eine gezielte Förderung derer, die schwierigen Zugang zum Markt haben, also auch der jungen Familien. Deshalb haben wir das Landeswohnraumförderprogramm mit 250 Mio. Euro ausgestattet. Davon gehen 70 Mio. in die Wohneigentumsförderung und 180 Mio. in den Mietwohnbau. Mit der Förderung von bezahlbarem Mietwohnraum unterstützt die grün-geführte Landesregierung Familien und andere, die zur Miete wohnen, weil sie sich ein Eigenheim nicht leisten können oder wollen. Das neue Programm hat die Grün-Schwarze Landesregierung mit verbesserten Förderbedingungen ausgestattet. Dementsprechend hören wir von der L-Bank, dass es bereits sehr gut angenommen wird.”
Sehen Sie hier die Landtagsrede von Susanne Bay in voller Länge: https://www.landtag-bw.de/home/mediathek/videos/2017/20171011sitzung0422.html?t=3837
Berichterstattung zur Debatte: http://susanne-bay.de/gruene-und-cdu-foerderung-wichtiger-als-steuersatzsenkung-staatsanzeiger-13-10-2017/
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