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Bauen gestalten: Die Landesbauordnung (Bauen & Wohnen 5)

Zugegeben, ein literarischer Genuss ist es nicht, die Landesbauordnung (LBO) zu lesen. In 79 Paragrafen plus den noch umfangreicheren dazugehörigen Verwaltungsvorschriften regelt sie alle Aspekte des Bauens, die auf Landesebene geregelt werden können – von den Abstandsflächen zwischen Gebäuden bis hin zur Frage, welche Kleinbauten ohne Baugenehmigungsverfahren errichtet werden dürfen. Dazu gehören viele Baubestimmungen, die der Sicherheit dienen, aber auch soziale und ökologische Anforderungen ans Bauen. Diese Bestimmungen werden ständig weiterentwickelt, um den veränderten gesellschaftlichen Anforderungen ans Wohnen Rechnung zu tragen. Auch wir Grüne haben in der letzten Legislaturperiode einige wichtige Verbesserungen erzielt.

Dazu gehören zum Beispiel:

  • Brandschutz. Rauchmelder sind jetzt verpflichtend für alle Schlafräume und Rettungswege. Rauchmelder kosten nicht viel, retten im Ernstfall aber Leben.
  • Begrünung. Wenn die nichtbebauten Flächen eines Grundstücks nicht bepflanzt werden können (wie oft in Städten), muss dafür das Gebäude entweder an der Fassade oder am Dach begrünt werden. Begrünungen haben positive Auswirkungen auf Stadtklima, Lärmschutz, Luftreinheit, Gebäudetemperatur und Wasserhaushalt.
  • Fahrradstellplätze. In Wohngebäuden müssen für jede Wohnung zwei ebenerdig erreichbare, wetter- und diebstahlgeschützte Fahrradstellplätze hergestellt werden. Damit ermöglichen wir nachhaltige und gesunde Mobilität.
  • Barrierefreiheit. Mehr Wohnungen müssen jetzt verpflichtend mit einem Mindestmaß an Barrierefreiheit (breitere Türen, Schwellenfreiheit, ausreichend große Räume) ausgestattet werden. Das trägt dem durch dem durch den demographischen Wandel steigenden Bedarf nach solchen Wohnungen Rechnung und ermöglicht es Älteren und Menschen mit Behinderung, selbstbestimmt zu leben.

Regulierungen gelten generell für alle. Eine gewisse Flexibilität ist aber dabei erforderlich. In der LBO sind daher manche Regelungen flexibilisiert oder sehen Ausnahmetatbestände vor. So entfällt zum Beispiel die Pflicht zur barrierefreien Ausgestaltung von Wohnungen in einem Gebäude, wenn dies mit unverhältnismäßigem Mehraufwand einherginge (z.B. wegen Hanglage des Gebäudes).

Dennoch kosten zusätzliche Anforderungen an Gebäude auch Geld. Wir Grüne stellen uns daher der Diskussion um Baustandards und prüfen, welche Vorgaben entfallen könnten und wie sich das Bauen dadurch verbilligen ließe. Ein besonders starker Kostentreiber ist z.B. der in der LBO vorgeschriebene Bau einer gewissen Zahl von Autostellplätzen. Diese kosten in Großstädten mehrere zehntausend Euro – pro Stellplatz! Zu Vorgaben, die einen ökologischen Beitrag zum Schutz unserer Lebensgrundlagen (wie die Begrünung) oder einen sozialen für den Zusammenhalt unserer Gesellschaft (wie barrierefreie Wohnungen) leisten, stehen wir aber – denn die Folgekosten von Umweltschäden und sozialer Spaltung sind wesentlich höher als die Kosten für gutes Wohnen, das Lebensqualität schafft.

Die gesamte LBO steht online unter http://www.landesrecht-bw.de/jportal/?quelle=jlink&query=BauO+BW&psml=bsbawueprod.psml&max

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